Voranmeldung 5. – 10. Klasse
Information für die Anmeldung von Schülerinnen und Schülern anderer Schulen zum Schuljahr 2024/25
NICHT für Grundschüler!
Donnerstag, 13.06.2024: 14.00 – 15.00 Uhr
Montag, 17.06.2024: 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag, 25.06.2024 und 09.07.2024: 14.00 – 16.00 Uhr
Bitte bedenken Sie ebenfalls, dass es sich lediglich um eine Voranmeldung Ihres Kindes handelt. Eine verbindliche Anmeldung kann erst ab dem letzten Schultag stattfinden, wenn Sie persönlich bei uns vorstellig werden. Halten Sie bitte das Jahreszeugnis in Original und Kopie, sowie die Geburtsurkunde, Impfausweis, Sorgerechtsbeschluss etc. zur Überprüfung im Original bereit.
Die verbindlichen Anmeldungen für das nächste Schuljahr 2024/2025 erfolgen ab dem 26.07.2024 möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis 12:00 Uhr oder am 29.07.2024 im Zeitraum von 8:00 bis 12:00 Uhr bei Frau Höpfl im Beratungszimmer 117. Sie können die Zeiten und eventuelle Änderungen auch aus den tagesaktuellen Informationen der Homepage der Staatlichen Realschule an der Salzstraße entnehmen.
Vielleicht können Unklarheiten auch schon vorab durch dieses Informationsschreiben geklärt werden:
Häufig gestellte Fragen:
Darf mein Kind an der Realschule vorrücken, wenn es vom Gymnasium kommt?
a) Ja, wenn es dort die Vorrückung erhalten hat.
b) Ja, wenn es dort auf Probe vorrücken darf. Die Probezeit bleibt jedoch an der Realschule bestehen.
c) Ja, wenn das Kind wegen eines Faches durchgefallen ist, das es an der Realschule nicht hätte (z. B. Latein). Allerdings darf das
Kind dann an der Realschule ebenfalls nur auf Probe vorrücken.
d) Nein, wenn es wegen Fächern durchgefallen ist, die es an der Realschule auch gehabt hätte.
e) Nein, wenn es die Höchstausbildungsdauer von acht Jahren an weiterführenden Schulen bereits erreicht hat.
Darf mein Kind von der Mittelschule in die nächsthöhere Jahrgangsstufe der Realschule wechseln?
a) Ja, wenn es vom M-Zweig kommt u. die Vorrückungserlaubnis besitzt.
b) Ja, wenn der Notendurchschnitt aus D, M und E nicht schlechter als 2,0 ist oder eine Aufnahmeprüfung in dem jeweils
schlechteren Fach bestanden wurde (Aufnahmeprüfung am Ende der Sommerferien; Deutsch als Zweitsprache gilt nicht).
c) Nein, wenn der Notendurchschnitt aus D, M, und E schlechter als 2,0 ist – ohne Aufnahmeprüfung.
Darf mein Kind von Klasse 5 der Mittelschule an die Realschule wechseln?
a) Ja, in die 5. Jahrgangsstufe, wenn es einen Notendurchschnitt von 2,5 in D und M hat (nicht Deutsch als Zweitsprache!)
b) Nein, wenn der Notendurchschnitt aus D und M schlechter ist.
Darf mein Kind von einer staatlich nicht anerkannten Schule zu uns wechseln?
a) Ja, wenn es in den entsprechenden Fächern des Zweiges eine Aufnahmeprüfung besteht (am Ende der Sommerferien).
b) Nein, wenn keine Aufnahmeprüfung absolviert wurde.
Wir freuen uns, Sie bei der Anmeldung persönlich bei uns begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Höpfl, Beratungsrektorin
Qualifizierte Beratungslehrerin und erweiterte Schulleitung
benötigte Formulare und Informationen zum Download:
Checkliste Voranmeldung 2024/25
Anmeldebogen Voranmeldung 2024/25 – ausfüllbares .pdf
Elternbrief offene Ganztagesklasse
nur 5./6. Klasse – Anmeldung für die offene Ganztagesschule 2024/25 – freiwillig – ausfüllbares .pdf
Schweigepflichtentbindung offene Ganztagesschule – ausfüllbares .pdf
Maserndatenblatt – ausfüllbares .pdf
Chronische-Krankheiten – ausfüllbares .pdf
Datenschutzerklärung minderjährige Schüler – ausfüllbares .pdf
> Hier geht es zur Fahrkartenbeantragung! – auch dieses ausgefüllte Formular bei der Anmeldung als Ausdruck mit abgeben!